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EU: Notmaßnahmen gegen Bakterienkrankheit Xylella in Kraft
Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass die EU-Notmaßnahmen gegen die Bakterienkrankheit Xylella fastidiosa jetzt in Kraft treten. Das ist schneller als erwartet, berichtet "FloraHolland". Das Bakterium könne in zahlreichen Zierpflanzen vorkommen.
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens können spezifische Pflanzen (27 Gattungen und 160 Arten, nicht mehr in die EU importiert werden, bis exportierende Länder angegeben haben, dass sie die EU-Anforderungen erfüllen können. Dies ist unabhängig davon, ob das exportierende Land für eine Sendung ein Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt hat. Eine Ausnahme bilden Sendungen, die bereits vor dem Datum, an dem die EU-Maßnahmen gesetzlich in Kraft getreten sind, aus Drittländern unterwegs waren bzw. sind.
Import der Palmen Phoenix roebelenii und Phoenix reclinata
Eine erste Analyse des niederländischen Amts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA deutet darauf hin, dass der größte niederländische Importstrom, der von den Maßnahmen betroffen ist, die Palmen Phoenix roebelenii und Phoenix reclinata betrifft. (Quelle: FloraHolland)

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