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Energie: Neuregelung der Photovoltaikvergütung
Der deutsche Bundestag hat am 30.03.2012 einen Beschluss zur Neuregelung der Photovoltaikvergütung und -struktur im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) gefasst. Zum 1. April 2012 wurden die Vergütungssätze bei Photovoltaikanlagen um bis zu 29% gesenkt.
Der deutsche Bundestag hat am 30.03.2012 einen Beschluss zur Neuregelung der Photovoltaikvergütung und -struktur im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) gefasst. Zum 1. April 2012 wurden die Vergütungssätze bei PV-Anlagen um bis zu 29% gesenkt werden. Zusätzlich wird die vergütungsfähige Strommenge je nach Anlagengröße auf 85% bzw. 90% begrenzt.
Für in Planung befindliche Projekte wurden Übergangsbestimmungen eingeführt. Alle PV-Dachanlagen, für welche vor dem 24. Februar 2012 "nachweislich ein schriftliches oder elektronisches Netzanschlussbegehren unter Angabe des genauen Standortes und der zu installierenden Leistung" gestellt worden ist, können noch bis zum 30. Juni 2012 die alten Förderkonditionen erhalten. Damit wurde die Forderung aus der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes übernommen.
Für Freiflächenanlagen entlang an Autobahnen und Schienentrassen gilt als Stichtag der 01. März 2012. Wenn die Anlage bis Ende Juni 2012 installiert und der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, gelten auch für diese Anlagen die aktuell gültigen Vergütungssätze des EEG weiter. (Quelle: bbv)

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