DIHK: Rechtsexperte Groß warnt vor Fiskusprivileg

Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen kann nach Einschätzung von Christian Groß, Rechtsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), viele Jobs retten – es sei denn, es wird durch eine Privilegierung von Steuerforderungen in der Insolvenz ausgehebelt.

Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen kann nach Einschätzung von Christian Groß, Rechtsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), viele Jobs retten – es sei denn, es wird durch eine Privilegierung von Steuerforderungen in der Insolvenz ausgehebelt.

"Durch das Gesetz werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert", sagte Groß dem "Handelsblatt". So würden künftig weniger Unternehmen zerschlagen und damit mehr Arbeitsplätze in der Insolvenz gerettet, lobte der DIHK-Referatsleiter Zivilrecht und Justiziariat, Verbraucherschutzrecht.

Allerdings werde die Zielrichtung des Regelwerks in Frage gestellt, wenn zugleich in anderen gesetzlichen Regelungen der Fiskus immer wieder gegenüber allen anderen Gläubigern bevorzugt werden solle.

"Entsprechende Forderungen konnten etwa im Rahmen des zum Jahresbeginn verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetzes gerade noch abgewendet werden", berichtete Groß. "In gleiche Richtung gehen aber nunmehr erneut Empfehlungen des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie."

Der DIHK-Rechtsexperte befürchtet, dass den von der Insolvenz betroffenen Unternehmen durch ein Fiskusprivileg wichtige Mittel entzogen würden. "Eine Sanierung wäre so gefährdet oder von vorne herein unmöglich", betont er. "Damit die positiven Effekte des neuen Insolvenzrechts auch tatsächlich eintreten, ist es deshalb dringend notwendig, dass einer Privilegierung von Steuerforderungen in der Insolvenz dauerhaft Einhalt geboten wird." (Quelle: dihk)

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