DIHK: GmbH-Reform mit Wermutstropfen

Nach langer Diskussion hat der Rechtsausschuss des Bundestages heute endlich den Weg für die GmbH-Reform frei gemacht.

Nach langer Diskussion hat der Rechtsausschuss des Bundestages heute endlich den Weg für die GmbH-Reform frei gemacht. Ein wichtiger Bestandteil entspricht auch der Forderung der IHK-Organisation: die "Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)".

Stimmt der Bundestag zu, steht Existenzgründern mit dieser Gesellschaftsform ab Herbst ein neuer, unkomplizierter Einstieg zur Verfügung.

Die GmbH-Reform insgesamt bringt viele Vorteile: Sie erleichtert die Gründung und beschleunigt das Verfahren. Sie stärkt aber zugleich auch den Gläubigerschutz. So werden Personen, die bereits wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs oder ähnlicher Straftaten verurteilt wurden, fünf Jahre von der Geschäftsführung einer GmbH ausgeschlossen.

Auch die Erreichbarkeit der GmbH wird verbessert: Die inländische Geschäftsanschrift muss im Handelsregister eingetragen werden und wird auch online abrufbar sein. Gibt es keinen Geschäftsführer, sind die Gesellschafter Zustellungsempfänger. Schlagen alle Zustellungsversuche fehl, kann der Weg der öffentlichen Zustellung genommen werden.

Wermutstropfen für die Unternehmer: Das von der Bundesregierung im Kabinettsbeschluss angekündigte Musterset zur unkomplizierten Gründung von kleinen GmbHs bis zu drei Gesellschaftern wurde vom Rechtsausschuss verworfen. Statt einer Mustersatzung, die gerade bei Ein-Personen-Gründung zu Erleichterungen geführt hätte, wird jetzt ein notarielles Gründungsprotokoll verlangt. Inhaltlich eigentlich die geplante Mustersatzung, die aber notariell beurkundet werden muss. (dihk)

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