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Desmedipham: EU-Genehmigung nicht erneuert
Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigung für Desmedipham als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1100 hat die Europäische Kommission festgelegt, dass bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Desmedipham als Wirkstoff enthalten, spätestens am 1. Januar 2020 widerrufen werden. Das BVL wird deshalb den Zulassungsinhabern den Widerruf der Zulassung ankündigen. Sollte ein Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf stellen, wird das BVL die Zulassung antragsgemäß widerrufen. Es gelten dann die in der Durchführungsverordnung geregelten Fristen bezüglich Aufbrauch und Abverkauf. Diese enden spätestens am 1. Juli 2020.
Falls der Widerruf der Zulassung durch das BVL erfolgt („von Amts wegen“), darf das Pflanzenschutzmittel ab dem Widerrufsdatum weder verkauft noch angewendet werden, da in diesem Fall das Pflanzenschutzgesetz keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zulässt.
Folgende Pflanzenschutzmittel sind betroffen:
| Zul.-Nr. | Handelsbezeichnung | Wirkstoff(e) | derzeitiges Zulassungsende |
|---|---|---|---|
| 007461-00 | Beetup Compact SC | Phenmedipham+ Desmedipham | 31.12.2028 |
| 007166-00 | Belvedere Extra | Phenmedipham+ Ethofumesat+ Desmedipham | 31.12.2023 |
| 024991-00 | Betanal Expert | Phenmedipham+ Ethofumesat+ Desmedipham | 31.12.2022 |
| 006852-00 | Betanal MAXXPRO | Phenmedipham+ Lenacil+ Ethofumesat+ Desmedipham | 31.12.2021 |
| 005714-00 | Betasana Trio SC | Phenmedipham+ Ethofumesat+ Desmedipham | 31.12.2022 |
| 005714-60 | InnoProtect Beta Team | Phenmedipham+ Ethofumesat+ Desmedipham | 31.12.2022 |

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