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BVL: Widerruf der Zulassung von Envidor
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Juli 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Envidor (Zulassungsnummer 025308-00/00). Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Spirodiclofen am 31. Juli 2020 endet.
Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis 31. Januar 2021 und eine Aufbrauchfrist bis 31. Januar 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)

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