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Biozid-Verordnung: IVA sieht Überregulierung
Die betroffenen Mittel sind im Rahmen der geltenden EU-Biozidprodukte-Verordnung bereits streng reguliert. Die EU-Verordnung bezeichnet sie ausdrücklich als „notwendig“, um Organismen zu bekämpfen, die der menschlichen oder tierischen Gesundheit schaden können.
Viele Biozid-Produkte haben sich seit Jahrzehnten in Millionen Haushalten bewährt. Mit der nun verabschiedeten Verordnung wird Verbrauchern künftig der Zugang zu diesen haushaltsüblichen Produkten deutlich erschwert. Der stationäre wie auch der Online-Handel dürfen solche Biozide dann nur noch nach ausführlicher Beratung durch eigens geschulte Verkäufer abgeben.
„Warum nur in Deutschland Verbraucher auf einmal nicht mehr in der Lage sein sollen, trotz der ausführlichen Packungsbeilagen mit den Produkten verantwortungsvoll umzugehen, bleibt das Geheimnis des Gesetzgebers“, kritisiert IVA-Geschäftsführer Martin May. Er verweist außerdem auf den extrem hohen finanziellen und administrativen Aufwand, der in Form von Investitionen für abschließbare Schränke und Mitarbeiterschulungen auf den Handel zukommt: „Unter diesen Umständen werden Supermärkte und Drogerien die Produkte absehbar aus dem Sortiment nehmen, weil der Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht.“
Die Verordnung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ein Hoffnungsschimmer bleibt den zumeist mittelständischen Herstellern der betroffenen Produkte und dem Handel noch: Der Bundesrat hat mit der Verordnung eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, während der Übergangszeit zu prüfen, ob es verbraucherfreundlichere und unbürokratischere Lösungen gibt. (IVA)

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