Bioland: Neues Bio-Recht bedarf weiterer Korrekturen

Am 20. November 2017 hat eine knappe Mehrheit im Sonderausschuss Landwirtschaft des EU-Agrarrates einem neuen Bio-Recht zugestimmt.

Bio-Gemüse unterliegt jetzt einem neuen Bio-Recht. Bild: GABOT.

Eine knappe Mehrheit der EU-Staaten hat am 20. November 2017 im Sonderausschuss Landwirtschaft des EU-Agrarrates einem neuen Bio-Recht zugestimmt. Deutschland hat sich bei der informellen Abstimmung enthalten. „EU-Rat und -Parlament haben es in über dreieinhalb Jahren Verhandlung nicht geschafft, ein besseres Bio-Recht als das bestehende zu erarbeiten.Wir stehen dem neuen Bio-Recht äußerst kritisch gegenüber“, sagt Jan Plagge, Präsident von Bioland.

Mit Blick auf die Neuregelungen zu Pestizidrückständen fordert Bioland: „Es darf keine bürokratische Mehrbelastung der Betriebe durch sinnlose neue Verwaltungsverfahren geben! Außerdem darf das Verursacherprinzip nicht auf den Kopf gestellt werden.“ Anstatt die Biolandwirte für den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide haften zu lassen, die sie selbst gar nicht verwenden, muss der gesamte Pestizideinsatz deutlich reduziert werden. „Die Praxistauglichkeit des neuen Bio-Rechts hängt nun von der Entscheidung im europäischen Parlament und der Ausgestaltung der Durchführungsbestimmungen ab. Bundesregierung und EU-Parlament müssen dafür sorgen, dass sich gerade auch kleine und mittlere Bio-Betriebe gut entwickeln können.“ (Quelle: Bioland)

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