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Arbeitsschutz: Gesetzentwurf zu internationalen Standards
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens und des Protokolls geschaffen werden. Änderungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften sind nicht nötig.
Ziel des Übereinkommens Nr. 155 ist es, durch Arbeitsschutzmaßnahmen Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt zu reduzieren. Neben allgemeinen Vorgaben sieht das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und sind präventiv ausgerichtet. Das Protokoll von 2002 hat das Ziel, die im Übereinkommen festgelegten Verfahren für die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu stärken. (hib/CHE)

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