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Kleine Anfrage: Bundesregierung zur Wiedervernässung von Mooren
In einer Antwort der Bundesregierung (21/6708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6459) heißt es, dieses Ziel berücksichtige die „aktuelle Situation bei der erforderlichen Transformation der bislang entwässerungsbasierten Bewirtschaftung und Nutzung von Moorbodenflächen".
Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Wiedervernässung der über das 90.000-Hektar-Ziel hinausgehenden 160.000 Hektar ist derzeit nicht festgelegt. Die Vermeidungskosten der Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden beziffert die Bundesregierung in der Antwort mit „mehrheitlich unter 55 Euro pro Tausend CO₂-Äquivalenten". Dabei verweist sie auf eine Studie von Christoph Buschmann und anderen aus dem Jahr 2025.
Für die Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden und die Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen (Förderrichtlinie PalU) stellt die Bundesregierung der Antwort zufolge für die Jahre 2026 bis 2029 rund 1,75 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Nach 2030 sollen entsprechend dem Klimaschutzprogramm 2026 weitere neue Vorhaben angestoßen werden. (hib/SAS)

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