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BVL: Notfallzulassung Lumiderm VG
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist die Anwendung von Lumiderm VG zur Bekämpfung von Bohnenfliegen von Dicken Bohnen sowie von Buschbohnen im Zeitraum zwischen dem 2. März und dem 12. August 2022 zulässig. Der Zulassungszeitraum beinhaltet den Zeitraum der Saatgutbehandlung vom 2. März bis 28. Juni sowie den Aussaatzeitraum vom 15. April bis 12. August.
Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)

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