Umsatzsteuer: Privilegierung schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen

Kürzlich wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerprivilegierung beschlossen. Durch die verabschiedete Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes können kommunale Betriebe zukünftig Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen mindestens 19% günstiger anbieten.

Kürzlich wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerprivilegierung beschlossen. Durch die verabschiedete Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes können kommunale Betriebe zukünftig Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen mindestens 19% günstiger anbieten. Insbesondere bei handwerklichen und gärtnerischen Dienstleistungen wird mit dieser Privilegierung stadteigener und gemeindeeigener Betriebe ein Tor für einen ungleichen Wettbewerb aufgestoßen. Darauf wiesen der Essener Unternehmer Peter Knappmann und Christoph Lau, stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW, bei einem Meinungsaustausch mit dem Landtagsabgeordneten Ralph Bombis (FDP) in Essen hin.

Ralph Bombis ist Ausschussvorsitzender der Enquete-Kommission zur Zukunft von Handwerk und Mittelstand in Nordrhein-Westfalen. Die Enquete-Kommission war auf Drängen der FDP im Land einberufen worden. Unterschiedliche Branchen – so auch der Garten- und Landschaftsbau – sollen analysiert werden, um auf politischer Ebene zukunftsorientierte Handlungsempfehlungen insbesondere im Bezug auf Handwerk und Mittelstand entwickeln zu können. Dazu gehören laut MdL Ralph Bombis die Qualifikation der Mitarbeiter und des Fachkräftenachwuchses für das „Handwerk 4.0“ wie auch Gründungskultur und Wettbewerbsfähigkeit. Letztere gerät aus Sicht der Landschaftsgärtner immer mehr aus dem Lot – zu Gunsten steuerfinanzierter „Gemeinwohl-Beschäftigung“ und auf Kosten von Arbeitsplätzen in steuerzahlenden Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund stellte Peter Knappmann den Integrationsbetrieb Ecoverde GmbH vor – als Beispiel dafür, dass Arbeitsplätze für Menschen mit besonderem Förderbedarf auch in Kooperation mit steuerzahlenden Unternehmen geschaffen werden können. Dafür ist es laut Peter Knappmann hilfreich, dass entsprechende Förder- und Unterstützungsleistungen der Landschaftsverbände unbefristet laufen. Ferner regte er an, bei den Tätigkeitsfelder von Beschäftigungsgesellschaften und Werkstätten im Bereich des zweiten und dritten Arbeitsmarktes stärker hinzuschauen, ob sie in einer Form aktiv sind, durch die einfache Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt gefährdet werden.

Darüber hinaus wies Peter Knappmann darauf hin, dass die Bürokratie zunehmend das Unternehmen belastet. Es müsse dringend an einem Bürokratieabbau gearbeitet werden. Darüber werde zwar viel gesprochen, doch in der Praxis stelle er eher einen Bürokratieaufbau fest, so der Unternehmer.

Diesen befürchten die Verbandsvertreter auch bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Aus Sicht der Verbandsvertreter bietet der Garten- und Landschaftsbau mit seinem wachsenden Bedarf an Fach- und Führungskräften auch für Zuwanderer berufliche Perspektiven. Ohnehin gab es auf Initiative des GaLaBau-Verbandes in den vergangenen Jahren schon mehrere Projekte mit dem Ziel, freie Ausbildungsplätze mit Bewerber aus Osteuropa oder Spanien zu besetzen. Den Worten von Christoph Lau zufolge ist es durchaus wünschenswert, wenn für Asylsuchende mit sicherer Anerkennungsprognose die momentan geltende Wartefrist von 15 Monaten deutlich reduziert wird. (pcw) 

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