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NRW: Landwirtschaftliche Flächen zu hohen Preisen gehandelt
Darin enthalten sind alle Käufe und Verkäufe landwirtschaftlich genutzter Flächen mit einer Parzellengröße von mindestens 0,1 Hektar. Im Schnitt waren die verkauften Parzellen 1,45 Hektar groß, bei 80% der Verkäufe waren die Flächen nicht größer als zwei Hektar. Die Hektarpreise nahmen mit zunehmender Größe der veräußerten Gesamtfläche zu.
Im Regierungsbezirk Münster wurden 2021 insgesamt 319 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche zu einem überdurchschnittlichen Preis von 107.083 Euro je Hektar gehandelt. Im Bezirk Düsseldorf erzielten Verkäuferinnen und Verkäufer 91.484 Euro je Hektar. 40% der landesweiten Verkäufe und 37% der gehandelten Nutzfläche wurden im Regierungsbezirk Köln verkauft. Dort mussten Käuferinnen Käufer im Rhein-Erft-Kreis 86.495 Euro je Hektar investieren.
Es bestand wie auch in den Vorjahren kein Zusammenhang zwischen Preisniveau und Qualität des Bodens. Geografisch bedingt weist das Münsterland im Vergleich der Regierungsbezirke von NRW die niedrigste Bodenqualität auf. Trotzdem wurden dort stets höhere Verkaufserlöse erzielt als in Regionen mit besseren Böden, die vorwiegend im Rheinland zu finden sind. Auch regionale, betriebliche Produktionsausrichtungen beeinflussen den Preis. In Gebieten mit ausgeprägter Tierhaltung, speziellen Kulturen wie Gemüse oder Energieproduktion, zum Beispiel durch Biogas, ist die Nachfrage groß, was zu höheren Preise führt.
Im Bundesvergleich variierten die Kaufwerte je Hektar stark. Die Bandbreite reichte von 10.827 Euro je Hektar im Saarland bis hin zu 71.469 Euro je Hektar in Bayern. Außerdem ließ sich ein Unterschied zwischen dem Durchschnittspreis in den alten Bundesländern von 43.142 Euro und den neuen Bundesländern von 16.435 Euro je Hektar feststellen. Auch die durchschnittlich gehandelte Flächengröße variierte in den Ländern sehr deutlich. Sie reichte von weniger als einem Hektar im Saarland, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen bis hin zu jeweils mehr als vier Hektar in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. (LWKNRW)

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