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NRW: Landwirte nutzen Erntehelfer nicht aus
Boekels habe die Pressemitteilung vom 15. Februar 2023 mit dem Titel „Auch Deutschland lässt die Menschen auf unseren Feldern im Stich“ mit großem Entsetzen zur Kenntnis genommen, so Boekels. In Ihrer Pressemitteilung habe Noichl die Beschäftigung von Erntehelfern im deutschen Obst- und Gemüsebau auf eine Stufe mit einem aus Indien stammenden Erntehelfer gestellt, der sich während seiner Beschäftigung in Italien das Leben genommen habe, weil er die Umstände seiner Beschäftigung nicht mehr ausgehalten habe. Noichl werfe deutschen Obst- und Gemüseerzeugern vor, „Migrant:innen in tausenden Fällen“ auszunutzen und zu betrügen, „um billig für europäische Produzten:innen auf den Feldern zu arbeiten“. „Diese Vorwürfe gegenüber unserem Berufsstand kann ich nicht akzeptieren, zumal staatliche Kontrollen das Gegenteil belegen“, wies Boekels die Vorwürfe zurück.
Die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe in NRW würden immer wieder vom Zoll und den Ämtern für Arbeitsschutz der Bezirksregierungen kontrolliert. So habe es nach mehrfach wiederholten Vorwürfen der IG Bauen-Agrar-Umwelt, die Betriebe würden den Erntehelfern den gesetzlichen Mindestlohn vorenthalten und die Arbeitskräfte unzumutbar unterbringen, in den Jahren 2020 und 2021 zahlreiche Betriebskontrollen gegeben.
Im Jahr 2020 hätten mehr als 250 Betriebskontrollen in NRW durch die Ämter für Arbeitsschutz stattgefunden. Bei diesen Kontrollen seien in drei Betrieben gravierende Mängel festgestellt worden. In 2021 seien in mehr als 200 Betriebskontrollen in zwei Betrieben gravierende Mängel festgestellt worden.
„Im Gegensatz zu diesen behördlich festgestellten mit einer Beanstandungsquote von jeweils 1% sehr erfreulichen Ergebnissen werfen Sie unseren Obst- und Gemüsebaubetrieben eine nicht belegte Zahl ausgenutzter und betrogener Erntehelfer vor. Das ist in höchstem Maße unseriös und reißerisch“ konstatierte Boekels.
In Deutschland betrage der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,00 Euro/Stunde. Mit Ausnahme von Luxemburg sei dies der höchste gesetzliche Mindestlohn in Europa. In Italien, wo der bedauerliche Suizid des Erntehelfers stattgefunden habe, gebe es hingegen keinen gesetzlichen Mindestlohn. „Ihr Vorwurf, die deutschen Obst- und Gemüseerzeuger ließen Erntehelfer billig auf deutschen Feldern arbeiten, ist auch vor diesem Hintergrund nicht haltbar“, so der Präsident. Er forderte Noichl auf, die irreführenden Aussagen zu widerrufen.

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