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NeemAzal-T/S: Notfallzulassung gegen Kartoffelkäfer
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) erteilt.
Danach darf das Pflanzenschutzmittel über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Zeitraum zwischen dem 27. Juli und 23. November 2018 eingesetzt werden. Die Notfallzulassung ist beschränkt auf den ökologischen Kartoffelanbau. (QS)

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