Hessen: Tarifabschluss für den Einzelhandel

"Die fürs Weihnachtsgeschäft bereits geplanten und vorbereiteten Streiks werden nicht mehr nötig", erklärt Bernhard Schiederig, Verhandlungsführer und Landesfachbereichsleiter Handel der Gewerkschaft ver.di Hessen.

"Die fürs Weihnachtsgeschäft bereits geplanten und vorbereiteten Streiks werden nicht mehr nötig", erklärt Bernhard Schiederig, Verhandlungsführer und Landesfachbereichsleiter Handel der Gewerkschaft ver.di Hessen. "In den heutigen Tarifverhandlungen einigten wir uns mit den hessischen Arbeitgebern auf einen Kompromiss, mit dem ganz wesentliche Ziele der seit bald acht Monaten geführten Arbeitskämpfe erreicht werden. Für die Beschäftigten ist insbesondere wichtig, dass der von den Arbeitgebern zum 30. April 2013 gekündigte Manteltarifvertrag rückwirkend ab 1. Mai dieses Jahres ohne Abstriche wieder in Kraft gesetzt wird. Damit konnten tiefgreifende und nachhaltige Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen abgewendet und die tarifliche soziale Sicherheit verteidigt werden. Ohne die zahlreichen Streiks in Hessen wie bundesweit wäre dieser Kompromiss nicht annähernd möglich gewesen.

Außerdem wurde eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen erzielt: ab dem 1. Juli 2013 um 3,0% und ab 1. April nächsten Jahres um weitere 2,1%. Auszubildende erhalten deutlich mehr, das heißt eine Gesamtsteigerung zwischen 7,2 und 8,4%. Schließlich wurde mit den hessischen Arbeitgebern vereinbart, die derzeit noch in prekären Arbeitsverhältnissen durch Werkverträge beschäftigten Auffüller/innen in die Geltung der Tarifverträge des Einzelhandels Hessen zurückzuführen. Bisher müssen viele für einen Stundenlohn von häufig nur 6,63 Euro arbeiten. Werden sie von den Einzelhandelsunternehmen übernommen, so erhalten sie künftig 9,54 Euro und ab 1. April 2014 9,74 Euro je Stunde. Darüber hinaus werden sie anders als bisher meistens im Werkvertrag für die Zeit von 20 bis 22 und von 4 bis 6 Uhr einen Nachtarbeitszuschlag von 20% sowie 55% von 22 bis 4 Uhr erhalten. Sie stellen sich damit nicht nur deutlich besser als in der prekären Beschäftigung eines Werkvertrages, sondern erhalten alle übrigen im hessischen Einzelhandel geltenden tarifvertraglichen Leistungen und Rechte.

"Wir werden natürlich sehr genau prüfen, ob die hessischen Arbeitgeber die Auffüller tatsächlich wieder in die Geltung der Tarifverträge zurückführen", so Bernhard Schiederig weiter. "Dies nützt sowohl den heute noch prekär in Werkverträgen Beschäftigten als auch den Einzelhandelsunternehmen. Die konstruktive Atmosphäre in den heutigen Tarifverhandlungen könnte dafür ein erstes Indiz sein, solche Eskapaden in den Niedriglohnbereich wirklich aufgeben zu wollen." (verdi) 

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