- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Neuheiten von Inkarho
- Herkunft gibt Zukunft: Management von ge...
Herkunft gibt Zukunft: Management von geschützten Ursprungsbezeichnungen
Am Sonntag 27. November diskutierten Vertreter der deutschen und italienischen Weinbaubranche auf der Tagung „Management der geschützten Herkunftsbezeichnungen in der EU – Italienische Konsortien als Vorbild“ über die konkreten Folgen der vollständigen Einbeziehung des Weinrechts in die Gemeinsame Agrarmarktorganisation.
An der Tagung, die der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) im Rahmen des 62. Deutschen Weinbaukongress unter Moderation von DWV-Generalsekretär Dr. Rudolf Nickenig veranstaltete, nahmen 75 Vertreter der europäischen Weinbranche teil. Durch die Reform des EU-Weinrechts wurde insbesondere die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Produktspezifikationen für Weine mit geschützten Herkunftsbezeichnungen (sog. Lastenhefte) aus der Hand des Staates in die Hand der Wein-branche übertragen. Diese Verlagerung der Zuständigkeit hat unterschiedliche Auswirkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Es gibt Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Italien (und auch Frankreich), die seit Jahrzehnten Erfahrung mit dieser Art Selbstverwaltungsorganisationen haben. In Deutschland dagegen fehlt bisher eine entsprechende Organisationsstruktur. Getreu dem Motto „Von Nachbarn lernen“ wurden in der Veranstaltung von Vertretern aus Italien, dem diesjährigen Partnerland der INTERVITIS INTERFRUCTA HORTITECHNICA, zunächst das italienische DOP-System und das System der Konsortien genauer vorgestellt.
Ricardo Ricci Curbastro, Präsident von FEDERDOC, gab zunächst einen Überblick über das italienische System. Da im italienischen System bereits in der Vergangenheit die Qualität an die Herkunft gebunden war, hatte die Reform des EUWeinrechts – anders als in Deutschland – weniger weitreichende Folgen. Er erläuterte das bereits bestehende System der Konsortien und ihre Zusammensetzung. Diese übernehmen auch nach der Reform das Management der Herkunftszeichen in Italien.
Guiseppe Liberatore, Generaldirektor des Consorzio Chianti Classico, erläuterte am Beispiel seines Konsortiums weitere umfangreiche Aufgaben desselben, die neben der Verwaltung der Lastenhefte auch Aufgaben im Bereich der Absatzförderung sowie Schutz- und Kontrollaufgaben übernehmen. Andrea Faccio, Präsident der Nationalen Weinbauföderation von CONFAGRICULTURA, ging anschließend auf prozessuale Aspekte bei der Einreichung von Anträgen zur Änderung von Lastenheften ein. In der Praxis seien Konsortien praktisch die alleinigen Antragsteller. Er kritisierte dabei, dass – nach Abschluss des nationalen Vorverfahrens - die Verfahren auf EU-Ebene viel zu lange dauern. Dr. Rudolf Nickenig resümierte: „Wenn wir uns die Erfahrungen in Italien ansehen, dann dürfen wir nicht vergessen, das Rom nicht an einem Tag gebaut wurde. Seit 1963 (Dekret 930) wurde das italienische System Schritt für Schritt eingeführt.
Wichtig ist, dass wir in Deutschland nicht bei unseren bisherigen Regelungen stehen bleiben, sondern uns auf den Weg machen, um die Herkunft als Qualitätskriterium weiter zu entwickeln. Dies wollen wir auch an unserem DWV Stand mit der Vorführung „Herkunft hat Zukunft“ verdeutlichen.“ Kongress- und Messebesucher können sich über das EU-System der geschützten Herkunftszeichen und das Management von Produktspezifikationen im Rahmen einer ausführlichen Präsentation am Stand des Deutschen Weinbauverbandes e.V. informieren (Stand-Nr.: EO 01) (DWV)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.