Floristik: Neues Berufsbild tritt zum 1.8.2025 in Kraft

Im neuen Berufsbild Florist*in sind Standardberufsbildpositionen umgesetzt, die für alle modernisierten Ausbildungsberufe gelten. Neu ist die gestreckte Abschlussprüfung - mit ihr entfällt die bisherige Zwischenprüfung.

Der Beruf Florist/in ist auch zukünftig ein interessanter Beruf für kreative Gestalter. Bild: GABOT.

In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Floristin/des Floristen sehr verändert. Neue Tätigkeiten im Bereich Dienstleistung und Kommunikation sind hinzugekommen und die Bereiche Digitalisierung und Nachhaltigkeit wurden kontinuierlich weiterentwickelt. Auch erweiterte betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen sind ein wichtiger Bestandteil in der modernen Floristik.

Diesen Entwicklungen in der floristischen Praxis trägt das neue Berufsbild Florist*in Rechnung. Die duale Erstausbildung zum Floristen und zur Floristin aus dem Jahr 1997 wurde modernisiert, das neue Kompetenzprofil greift aktuelle Entwicklungen auf und wurde an die aktuellen Bedarfe und Standards moderner Floristik angepasst. Das Berufsbild tritt einschließlich des neu beschrieben schulischen Rahmenlehrplans zum 1. August 2025 in Kraft. Veränderte berufliche Anforderungen spiegeln sich darin in angepassten Ausbildungsinhalten und Lernfeldern wider. Darüber hinaus wurden die modernisierten Standardberufsbildpositionen und die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt.

Im Kern vermittelt der Ausbildungsberuf Florist*in auch zukünftig handwerkliche und kreativ-gestalterische Kompetenzen; er ist zugleich aber auch ein betriebswirtschaftlich-kaufmännischer Beruf, der Wert auf Kunden- und Serviceorientierung legt. Neben Kalkulation, Marketingmaßnahmen sowie kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sind in der Ausbildung auch rechtliche Regelungen zu berücksichtigen, beispielsweise zum Natur, Arten- und Pflanzenschutz.

Die im Berufsbild beschriebenen Beschaffungs-, Pflege- und Versorgungsprozesse werden unter Nachhaltigkeitsaspekten in den Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales betrachtet. Zudem wird berücksichtigt, dass Floristinnen und Floristen zunehmend digitale Medien einsetzen, um Entwürfe und Angebote zu erstellen und diese mit ihren Kundinnen und Kunden abzustimmen. Dabei nutzen sie Kommunikations- und Präsentationstechniken und bieten betriebliche Service- und Dienstleistungen an.

Im neuen Berufsbild Florist*in sind Standardberufsbildpositionen umgesetzt, die für alle modernisierten Ausbildungsberufe gelten. Neu ist die gestreckte Abschlussprüfung – mit ihr entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die aktualisierten berufsschulischen Lernfelder sind parallel zu den betrieblichen Inhalten abgestimmt. Sie fördern das selbstständige und lösungsorientierte Handeln in berufsspezifischen Situationen und berücksichtigen dabei u. a. saisonale Anlässe, Trends und Kundenwünsche. Zugleich verknüpfen sie technische, gestalterische, betriebswirtschaftliche und kommunikative Aspekte eines Arbeitsprozesses. Mit dieser Modernisierung ist der Beruf Florist/in auch zukünftig ein interessanter Beruf für kreative Gestalter, die neben handwerklichem Geschick und gestalterischem Talent auch Freude am kundenorientierten Beraten, Kommunizieren, Präsentieren und Verkaufen haben. (FDF)

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