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Extremwetter: Linke will Agrarbetriebe besser absichern
Allein im Jahr 2018/2019 sei der Landwirtschaft ein Schaden von rund 7,8 Mrd. Euro durch Starkwetterereignisse entstanden.
Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, „erstmalig im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2023 für Agrarbetriebe die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage zu ermöglichen“. Die Höhe der Rücklage sollte sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bei Betrieben mit bis zu 500 Hektar Fläche bis zu 20% des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen, für Betriebe ab 501 Hektar Fläche bis zu 10% des durchschnittlichen Jahresumsatzes.
Zudem solle die Regierung im Laufe der kommenden Wochen ein „Bund-Länder-Konzept“ für eine bundesweite Förderung einer agrarbetrieblichen Mehrgefahrenversicherung ausarbeiten und es in Abstimmung mit den Ländern als Gesetzentwurf vorlegen, damit ab 2024 bundesweit eine agrarbetriebliche Mehrgefahrenversicherung zu mindestens 60% staatlich gefördert werden könne. (hib/NKI)

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