domi-tec: Patentstreit mit Landgard

Der Eigentümer der Firma domi-tec, Uwe Dominik, hat vor geraumer Zeit eine Stapelhülse entwickelt, die das Problem der Unfallgefahr durch zusammenbrechende gestapelte CC-Container erheblich minimiert hat.

Uwe Dominik hat sich diese Stapelhülse patentieren lassen. Bild: domi-tec.

Werden die CC-Container mit dieser Stapelhülse verbunden, ist ein Auseinanderbrechen kaum noch möglich. Hiervon profitieren insbesondere Handelsbetriebe und Lebensmitteldiscounter, die die Hülse für den sicheren Transport gestapelter CC-Container nutzen.

Kleine Hülse, große Wirkung

Die Nachfrage für dieses Produkt war sofort überall groß. In weiser Voraussicht hat der Dreierwalder Unternehmer Uwe Dominik sich diese von ihm in kleinteiliger Arbeit entwickelte Stapelhülse patentieren lassen. „Diese Tatsache hat jedoch das Unternehmen Landgard, einem der größten Vermarkter von Zierpflanzen in Deutschland, nicht davon abgehalten, diese so wirksame Hülse nachzubauen“, sagt Uwe Dominik. Dominik hat Landgard aufgefordert darzulegen, warum Landgard glaube, in sein Patent eingreifen zu dürfen. Das hat nun dazu geführt, dass Landgard beim Patentamt Einspruch gegen das Patent eingelegt hat. Die Behörde solle die Patentfähigkeit des erteilten Patentes widerrufen. Landgard habe dazu 16 sogenannte Entgegenhaltungen aus der Zeit vor der Anmeldung des Patentes vorgelegt, aus denen sich ergeben solle, warum das Patent niemals hätte erteilt werden dürfen.

Streit um Stapelhülse aus Kunststoff

In Zusammenarbeit mit dem Verpackungsunternehmen Modiform entwickelte domi-tec ein Modell der Stapelhülse aus Kunststoff. Durch die DEKRA wurde die Hülse im März 2019 getestet und zertifiziert. Eine Handvoll dieser Stapelhülsen wurde dann von der Firma domi-tec an Landgard zu Testzwecken übergeben. Uwe Dominik warf Landgard in der Folge vor, daraus Plagiate „seiner“ Stapelhülse entwickelt zu haben, dennoch kam es im Februar 2020 zu einem Vertrag zwischen Landgard und domi-tec über die Lieferung von Stapelhülsen. „Gleichwohl verwendete Landgard von Ende April 2020 bis Mitte August 2020 durchgehend Plagiate der Stapelhülse“, sagt Dominik. Der Patentinhaber führt aus, dass der Patentanwalt von Landgard die Verwendung von Plagiaten während dieser Zeit bestätigt habe, habe diese aber als „unbedeutende Mustercharge“ bezeichnet.

Auf Nachfrage der GABOT-Redaktion teilt Landgard mit:
Trifft es zu, dass die Landgard Blumen & Pflanzen GmbH einen Einspruch gegen das Patent „Stapelsicherung für Transportkarren“ von domi-tec eingereicht hat?
„Ja, das können wir bestätigen. Wir haben Einspruch gegen das Patent beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) wegen fehlender Patentfähigkeit eingelegt. Hintergrund unseres Einspruchs ist, dass wir auf dem Stapelhülsen-Markt im Interesse der gesamten Grünen Branche eine kostengünstige Lösung mit freier Wahlmöglichkeit erhalten möchten. Unser Einspruch basiert darüber hinaus u.a. auf dem Umstand, dass die Stapelhülse aus unserer Sicht keine neue Erfindung war, die beim Stand der Technik neue Maßstäbe gesetzt hat. Vielmehr gab es bereits vorher alternative Vorrichtungen zur Sicherung von Transportkarren. Insofern versucht eine einzelne Person bzw. Organisation über eine aus unserer Sicht nicht gerechtfertigte Patentanmeldung, eine Marktmacht in Hinblick auf das wichtige Thema der Ladungsträgersicherung zu erhalten.“

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