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Deutsche Umwelthilfe: Erneute Glyphosat-Klage
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung von foodwatch Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Aberkennung der Zulassung des Glyphosat-Totalherbizids Roundup PowerFlex vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel wie Roundup PowerFlex vernichten nahezu alle wildwachsenden Pflanzen auf Äckern. Diese großflächige Vernichtung und die daraus folgende Dezimierung der Ackerkräuter und des Blütenangebots verknappten in ausgeräumten Agrarlandschaften die Nahrung für blütenbesuchende sowie auf Wildkräuter spezialisierte Insekten und somit auch für Feldvögel, schreibt die Deutsche Umwelthilfe. Glyphosat wirke daher extrem schädlich auf die Artenvielfalt. Der Wirkstoff gelange zudem in erheblichem Ausmaß in Böden und Gewässer und werden sogar in der Luft gemessen. Ein schwedisches Forschungsteam habe außerdem kürzlich offengelegt, dass einige Chemieriesen Studien zur Risikoeinschätzung im Genehmigungsverfahren nicht eingereicht hätten. Darunter sei offenbar auch eine Studie zu einem speziellen Glyphosat-Salz, die nach Einschätzung der Wissenschaftler auch für das laufende und frühere Genehmigungsverfahren zu Glyphosat relevant hätte gewesen sein können.
Nach Auffassung von DUH und foodwatch beruht die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel wie Roundup PowerFlex u.a. aus diesem Grund auf einer unvollständigen Datengrundlage. Die Erkenntnisse zu den Umweltrisiken und die Unsicherheiten bei der gesundheitlichen Bewertung erfordern aus Sicht der DUH eine Überprüfung der bestehenden Zulassungen glyphosathaltiger Mittel und im Ergebnis die vollständige Aufhebung der Zulassung.
Die Zulassung von Roundup PowerFlex verstosse nach Auffassung der beiden Organisationen gegen die Anforderungen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung. Deren Ziel ist es, „die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt“ sicherzustellen. Pflanzenschutzmittel dürften demnach nur zugelassen werden, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt und somit auch die biologische Vielfalt hätten. In den letzten Jahren hätten sich die Nachweise gehäuft, dass Glyphosat drastische Auswirkungen auf die Biodiversität habe.

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