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BVOH: Erhält Klagebefugnis von der Bundesnetzagentur
Für viele Händler sind große Online-Marktplätze heute der wichtigste Zugang zum Markt. Gleichzeitig stehen sie Plattformbetreibern gegenüber, die über erhebliche wirtschaftliche Macht verfügen. Die P2B-Verordnung soll dieses Verhältnis ausgleichen und verpflichtet Plattformen unter anderem zu mehr Transparenz bei Ranking-Systemen, Vertragsbedingungen sowie Entscheidungen über Sperrungen von Händlerkonten.
Bislang waren Händler bei der Durchsetzung dieser Regeln jedoch weitgehend auf sich allein gestellt. „Mit der Anerkennung als klagebefugte Organisation können wir künftig dazu beitragen, dass die Vorgaben der P2B-Verordnung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch tatsächlich eingehalten werden“, erklärt Heidi Kneller-Gronen, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Onlinehandel.
Der Bundesverband Onlinehandel ist damit die erste Organisation in Deutschland, die diese Anerkennung erhalten hat – und europaweit erst die sechste. Der Grund für die bislang geringe Zahl legitimierter Organisationen liegt in den hohen gesetzlichen Anforderungen. Klagebefugte Organisationen dürfen außerdem insbesondere keine Plattformbetreiber als Mitglieder aufnehmen. Dies hat der Bundesverband Onlinehandel e.V. ausgeschlossen.

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