BMUB: Steigbügelhalter der Mineralölindustrie?

Verordnungsentwurf des Umweltministeriums diskriminiert saubere Mobilität mit Biokraftstoffen.

In der Destillation wird das Bioethanol gewonnen. Bild: CropEnergies AG, Foto: Martin Jehnichen.

Der aktuelle Verordnungsentwurf zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen (UER) im Kraftstoffsektor bremst die am Markt verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffe massiv aus und blockiert die Dekarbonisierung des Verkehrssektors, erklärt der Biogasrat+ e.V. in seiner aktuellen Stellungnahme. „Das Umweltministerium macht sich hier zum Steigbügelhalter der Mineralölindustrie“, kritisiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Bioenergieverbandes, die geplante Rechtsverordnung. So sollen künftig Emissionsminderungen bei der Förderung fossiler Kraftstoffe auf die ohnehin schon zu niedrig angesetzte deutsche Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden dürfen, obgleich diese Emissionsminderungen im Ausland erfolgen und keinen Klimaschutzbeitrag in Deutschland leisten. „Wir sehen auf der einen Seite den ungebremsten Anstieg der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor aufgrund des größeren Verkehrsaufkommens, diese liegen nun sogar höher als 1990.

Auf der anderen Seite stehen wir vor der paradoxen Situation, dass die Mineralölindustrie weniger Biokraftstoffe einsetzen muss, um ihre Treibhausgasminderungspflichten zu erfüllen, weil die Biokraftstoffe effizienter geworden sind. Die geplante Anrechnung von UER-Maßnahmen führt dazu, dass noch weniger klimafreundliche Biokraftstoffe eingesetzt werden müssen“, konstatiert Hochi. Der Biogasrat+ fordert daher, dass die UER-Maßnahmen nicht auf die deutsche THGMinderungsquote angerechnet werden dürfen bzw. alternativ eine sofortige Anhebung der deutschen THG-Minderungsquote und perspektivisch eine ambitionierte Weiterentwicklung auf 16% bis 2030.

Blockadehaltung des BMUB verhindert wirksamen Klimaschutz

Scharf kritisiert der Verband auch die Verzögerungen bei der Verabschiedung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und die politische Stigmatisierung konventioneller Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse: „Die derzeitige Blockadehaltung des Umweltministeriums verhindert den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe und einen wirksamen Klimaschutz im Verkehrssektor. Biokraftstoffe sind für eine klimafreundliche Mobilität unverzichtbar; allein durch die Nutzung von Biomethan als grünem Kraftstoff können THG-Emissionen von bis zu 95% im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen eingespart werden. “ Aus Sicht des Biogasrat+ e.V. gilt es, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wie insbesondere die Beibehaltung der Höchstgrenze von 7% für den Einsatz konventioneller Biokraftstoffe und die Einführung einer energetischen Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe wie Biomethan in der 38. BImSchV. Um ausreichende Anreize für Investitionen in fortschrittliche Kraftstoffe zu schaffen, sollte die Unterquote im Jahr 2020 0,2% betragen und in den Folgejahren auf 0,5% in 2023 ansteigen.

Der Biogasrat ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. (biogasrat/kr)

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