Birnenblattsauger: Notfallzulassungen für Surround

Obstbaubetriebe dürfen ab sofort zur Bekämpfung des Birnenblattsaugers an Birnen auf das Pflanzenschutzmittel Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) zurückgreifen. Dies sieht eine vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilte Notfallzulassungen vor.

Gegen den Birnenblattsaugers darf das Pflanzenschutzmittel Surround angewendet werden. Bild: GABOT.

Gemäß der auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung darf das Pflanzenschutzmittel Surround im Freiland gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla spec) an Birnen zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung des BVL gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2023 bzw. für einen weiteren Zeitraum vom 15. September 2023 bis zum 12. Januar 2024. (QS)

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