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Berufsbildungsvalidierung: ZVG bleibt skeptisch
So wird in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzestext der Einsatz hauptamtlicher Mitarbeitender der zuständigen Stellen als Beisitzer oder Beisitzerin zur Entlastung der ehrenamtlichen Strukturen genauer geregelt.
„Für die erwarteten Bewerber müssen auch die entsprechenden Bearbeitungsstrukturen geschaffen werden“, betont ZVG-Bildungsexpertin Yvonne Grau. Allerdings konterkariert der Anspruch, ein öffentlich-rechtliches Verfahren für die Anerkennung zu schaffen – analog der Prüfungsverfahren in der dualen Ausbildung – diese Ansinnen. Da damit zusätzlich Praxisvertreter ehrenamtlich gebraucht werden.
Ungeklärt bleibt zudem der Auf- und Ausbau von Beratungsangeboten für das Berufsbildungsvalidierungsverfahren. Keinesfalls dürfen die zuständigen Stellen für die berufliche Bildung damit allein gelassen werden.
Dagegen befürwortet der ZVG die Einführung einer Altersgrenze beim Feststellungsverfahren, um zu verhindern, dass sich dieses als möglicher Parallelweg zu einer geregelten Ausbildung etabliere. (ZVG)

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