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B&B Agrar: Zeigt neue Regeln für die Düngepraxis
So ist der Stickstoffdüngebedarf auf Acker- und Grünland in Zukunft nach einheitlichen Vorgaben zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Ausbringungsbeschränkungen für überschwemmte, wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Böden gelten künftig für alle stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemittel.
Die unverzügliche Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern mit wesentlichem Gehalt an Ammonium-Stickstoff auf unbestellten Ackerflächen wird konkretisiert. Außerdem werden die Sperrfristen für Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt auf dem Ackerland auf die Zeit ab Ernte der Hauptkultur erweitert.
Ausbringungsobergrenze auf alle organischen Dünger ausgedehnt
Die Kontrollwerte für die Differenz von Zu- und Abfuhr im Nährstoffvergleich (ab dem Jahr 2020 sind nur noch 50 kg N je Hektar zulässig) werden verringert. Die Ausbringungsobergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr, die bisher nur für tierische Ausscheidungen galt, wird auf alle organischen Dünger ausgedehnt.
Hintergrund
Wie sich all diese Änderungen in der Praxis umsetzen lassen, erfahren Sie in der kostenlosen Leseprobe der Fachzeitschrift „B&B Agrar“ (3/2017, S. 32ff.) unter www.bildungsserveragrar.de.

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