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Agrarministerkonferenz in Göhren-Lebbin: Über 50 Tagesordnungspunkte
Zum Abschluss der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2016 in Göhren-Lebbin bei Waren an der Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) hob Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, der der Konferenz in diesem Jahr vorsitzt, hervor: „Die Menge muss runter, Angebot und Nachfrage müssen wieder ins Gleichgewicht kommen“ – darin waren sich die Ministerinnen, Minister und Senatoren des Bundes und der Länder einig. Hitzig, aber sach- und lösungsorientiert wurde diskutiert, welche Instrumente die dramatische Lage in der Milchviehhaltung langfristig wirklich verbessern und welche das drohende flächendeckende Höfesterben nur künstlich hinauszögern. Das Ergebnis: Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Marktbeteiligten letztmalig die Möglichkeit erhalten sollen die Milchmenge eigenverantwortlich zu reduzieren. Die Politik ist bereit, diesen Schritt mit staatlichen Bonushilfen zu flankieren. Die Länder fordern den Bund deshalb dazu auf, Finanzmittel bereitzustellen oder diese auf EU-Ebene einzuwerben. Sofern mit freiwilligen Maßnahmen zur Mengenregulierung keine spürbaren Fortschritte erreicht werden, bitten die Länder das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) auf EU-Ebene die faktischen und rechtlichen Möglichkeiten einer zeitlich befristeten, entschädigungslosen Mengenreduzierung nach Artikel 221 GMO und die daraus ergebenden Sanktionsmöglichkeiten prüfen zu lassen und dann umzusetzen.
Als „Durchbruch“ der diesjährigen Frühjahrs-Konferenz bezeichnete Minister Dr. Backhaus auch die Verständigung der Agrarministerkonferenz auf ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der so genannten Opt out-Richtlinie der EU. Darin sprechen sich Bund und Länder dafür aus, gemeinsam Verantwortung bei der Durchsetzung von bundesweiten Anbaubeschränkungen und Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen zu tragen. Ziel sei es, hier bundeseinheitliche Regeln zu realisieren. Über 2 Jahre habe ein länderübergreifender Expertenkreis intensiv an der Ausarbeitung des Papiers gearbeitet. Die Länder fordern den Bund nun dazu auf, die Opt out-Richtlinie in der noch laufenden Legislaturperiode des Bundes in nationales Recht umzusetzen.
Einig waren sich die Ministerinnen, Minister und Senatoren auch bei der Einführung des Registermerkmals „HR-Eigenschaft“ (Herbizid Resistenz) bei der deutschen Sortenzulassung und die rechtliche Verankerung einer Kennzeichnungspflicht für HR-Raps, damit der Landwirt eine transparente Entscheidung hat, welche Sorten er auf seinen Flächen aussät. Eine freiwillige Kennzeichnung durch die Saatwirtschaft reiche aus Sicht der Länder nicht aus. Den Bund forderten sie dazu deshalb auf hier die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Außerdem beschlossen die Agrarministerinnen und -minister die Fortführung eines Modellprojekts zum integrierten Pflanzenschutz als Teil des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP). Die teilnehmenden Demonstrationsbetriebe setzen die neuesten Erkenntnisse und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) auf einzelnen Demonstrationsschlägen bzw. -anlagen ihres Betriebes um, beispielsweise im Ackerbau, Apfelanbau oder Weinbau, und veranschaulichen diese anderen Betrieben und Beratern sowie der Öffentlichkeit. „Das Projekt hat gezeigt, dass die Entwicklung von innovativen Anbaustrategien und der Wissenstransfer einhergehen muss. Nur dadurch kann erreicht werden, dass das entstandene Wissen aus den Demonstrationsbetrieben hinaus in weitere Betriebe transportiert wird und somit langfristig die Praxis erreicht. Fachlich begleitet werden die Betriebe dabei durch Experten der Landeseinrichtungen des Pflanzenschutzes und des Julius Kühn-Instituts (JKI). Initiiert wurde das Projekt im November 2010 vom BMEL.
Mit Blick auf die Neuzulassung von Glyphosat unterstrich der Bund seine Position, die er gegenüber der EU vertritt. Danach will einer Neuzulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat in der EU nur unter Auflagen zustimmen. So versuche die Bundesregierung den Schutz der biologischen Vielfalt der biologischen Vielfalt in der Genehmigungsverordnung zu verankern. Dies sei die Voraussetzung dafür, dass Deutschland der Neuzulassung zustimmen könne. Auch könne der Bund gegenüber der EU nur grünes Licht geben, wenn sichergestellt werde, dass alle Risiken bei der Anwendung von glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf ein vertretbares Maß reduziert werde. Bund und Länder bekräftigten auf Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern, sich künftig auch verstärkt zu der Umsetzung länderübergreifender, validierter Untersuchungsprogramme zu verständigen. Auch kündigte Bundesminister Christian Schmidt an, die private Nutzung von Glyphosat stärker zu regulieren, um die unsachgemäße Anwendung des Wirkstoffes weiter zu minimieren.

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