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Vertragsnaturschutz im Wald – ein erfolgreiches neues Förderungsprogramm
Anlässlich eines gemeinsamen Pressetermins am 19. Februar 2001, 9.30 Uhr, auf dem Forstbetrieb Kniphagen in Schönwalde am Bungsberg mit dem Minister für Umwelt, Natur und Forsten, Klaus Müller, erklärte der Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein; Dr. Marquard Gregersen, u. a. folgendes:
Vertraglicher Flächenschutz als marktwirtschaftliche Alternative zur Ausweisung von Schutzgebieten ist in vielen Bereichen der Landwirtschaft schon seit Jahren bekannt. Hierfür gibt es auch zahlreiche Förderungsrichtlinien.
Im Wald hingegen ist vertraglicher Naturschutz bis auf zwei Einzelfälle in Schleswig-Holstein bisher unüblich gewesen. Die schleswig-holsteinischen Waldbesitzer fordern bereits seit vielen Jahren, die Waldflächen in eigener Regie zu belassen und Schutzmaßnahmen sowie Bewirtschaftungseinschränkungen und Nutzungsverzicht finanziell auszugleichen. Wir sind dem Land Schleswig-Holstein sehr dankbar, dass es, gespeist aus dem EU-Förderungsprogramm "Zukunft auf dem Lande", für unser Bundesland eine Richtlinie erarbeitet hat, die bundesweit richtungsweisend ist. Diese Richtlinie mit dem Namen "Maßnahmen zur ökologischen Stabilisierung der Wälder" ist Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten.
Sie ist das Ergebnis einer kurzen und sehr intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten, der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und dem Landesamt für Natur und Umwelt. Betont werden muss, dass diese Zusammenarbeit hervorragend und flexibel funktionierte und anhält.
In nur vier Wochen gelang es den Mitarbeitern in der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer die Richtlinie dem Waldbesitz bekannt zu machen und Naturschutzverträge über 1200 ha Waldflächen abzuschließen und zur Auszahlung zu bringen. Aus dieser Zahl ist herauszulesen, dass die Resonanz bei Waldbesitzern in Schleswig-Holstein sehr gut gewesen ist.
Das finanzielle Gesamtvolumen im Jahr 2000 betrug rund 280.000 DM. Für das kommende Jahr sind noch einmal Mittel in Höhe von knapp 500.000 DM vorhanden. Wenn der für dieses Jahr vorgesehene Betrag ausgeschöpft ist, können bis zum Jahre 2006 keine neuen Verträge abgeschlossen werden, weil das Gesamtvolumen auf insgesamt 6 x 750.000 DM, d. h. 4,2 Mio. DM, fixiert ist.
Wir wollen nicht verhehlen, dass die nur auf sechs Jahre beschränkte Laufzeit für Naturschutzmaßnahmen im Wald angesichts der langen Produktionszeiträume zu gering ist und den Wünschen des Waldbesitzes nicht ganz entspricht. Bei den ersten Überlegungen ging man allgemein von einer Laufzeit von 30 Jahren aus. Hieraus folgt, dass bei Bewährung der jetzigen Förderungsrichtlinie – und davon kann man jetzt eigentlich schon ausgehen – das Programm nahtlos fortzusetzen ist. Wir bitten das Land Schleswig-Holstein, sich hierfür bei der EU stark zu machen, um im Jahre 2006 die Chance zu nutzen, die bisherigen Verträge nahtlos zu verlängern.
Zahlreiche Waldbesitzer hatten sich mit zum Teil auch größeren Flächen an die Forstabteilung gewandt und Interesse an dem neuen Programm bekundet. Allein die Sorge, dass aus den einmal abgeschlossenen Verträgen irgendwann später einmal zusätzliche und erneute Forderungen des Naturschutzes erwachsen könnten, hat sie jedoch davon abgehalten, in dieses Programm einzusteigen. Dieses bedauern wir sehr, weil es sich zum Teil um äußerst interessante Waldflächen handelt, von denen sich nicht wenige in den Vorschlagslisten für Natura 2000 befinden.
Die Landwirtschaftskammer betrachtet den jetzigen Weg als eine Chance für Waldbesitzer, der Öffentlichkeit zu dokumentieren, dass er berechtigten Interessen des Naturschutzes gegenüber aufgeschlossen ist, Forderungen, die das wirtschaftlich machbare aber übersteigen nur im Rahmen eines finanziellen Ausgleiches leisten kann. Die jetzt unter Vertrag genommenen Flächen sollen im Rahmen des Interesses der Landesregierung für den Naturschutz beweisen, dass der Wille zu einem gerechten Ausgleich der Interessen besteht und darüber hinaus die Befürchtung, dass weitere Forderungen erhoben werden könnten, nicht berechtigt ist. Vertragsnaturschutz ist also als vertrauensbildende Maßnahme zu verstehen.
Die Presseveranstaltung ist für die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Anlass, sich bei allen Beteiligten für den enormen Einsatz zum Jahresende zu bedanken, d. h. bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MUNF, der Landwirtschaftskammer, Forstabteilung, und des LANU.
Der Ihnen heute vorgestellte Betrieb Kniphagen der Familie Loose bewirtschaftet insgesamt 54 ha Wald, 50 ha landwirtschaftliche Fläche und produziert auf 15 ha Weihnachtsbäume. 13,7 ha, d. h. ¼ der Forstfläche sind in das Vertragsnaturschutzprogramm aufgenommen. Auf diesen Waldfächen darf die übliche ordnungsgemäße und naturnahe Forstwirtschaft nur mit Einschränkungen betrieben werden. U. a. werden zahlreiche alte Laubbäume mindestens 30 Jahre lang nicht genutzt. Über Einzelheiten wird Herr Sturies Sie anschließend informieren.
Nach dem erfolgreichen Start des neuen Förderungsprogramms sehen wir diesem Jahr hoffnungsfroh entgegen und gehen davon aus, dass die für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel zur Gänze verausgabt werden.

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