Stärkekartoffeln: Erzeuger erhalten Beihilfezahlung

Insgesamt 2.544 niedersächsische Stärkekartoffelerzeuger haben mit Datum vom 30.06.2010 ihren Bewilligungsbescheid zum Antrag auf Auszahlung einer Stärkekartoffelbeihilfe 2009 erhalten. Bereits im Dezember erhielten zahlreiche Landwirte eine Beihilfezahlung in Höhe von insgesamt 11,4 Mio. Euro für alle bis Ende Oktober an die Fabriken gelieferten Stärkekartoffeln.

Insgesamt 2.544 niedersächsische Stärkekartoffelerzeuger haben mit Datum vom 30.06.2010 ihren Bewilligungsbescheid zum Antrag auf Auszahlung einer Stärkekartoffelbeihilfe 2009 erhalten. Bereits im Dezember erhielten zahlreiche Landwirte eine Beihilfezahlung in Höhe von insgesamt 11,4 Mio. Euro für alle bis Ende Oktober an die Fabriken gelieferten Stärkekartoffeln. Damit haben zum Ende des Juni 2010 nur noch die Erzeuger eine Zahlung zu erwarten, die ihre Stärkekartoffeln ab November 2009 in den Stärkefabriken abgeliefert haben. Zur Auszahlung gelangt schließlich noch ein Betrag in Höhe von 15,5 Mio. Euro. Somit fließen insgesamt ca. 90 Prozent der gesamten Stärkekartoffelbeihilfe an ca. 83% aller niedersächsischen Stärkekartoffelerzeuger.

1.060 Antragsteller haben ihren Betriebssitz in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim und prägen dadurch die größte Stärkekartoffelanbauregion des Landes. Gefolgt von der Region um die Lüneburger Heide und den Landkreisen Diepholz und Nienburg mit zusammen 1.072 Stärkekartoffel erzeugenden Betrieben stellt dieser Produktionszweig auch hier ein wichtiges Standbein dar.

Eines der Kernelemente der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ist die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion, um die einkommensstützende Wirkung der Direktzahlungen vom Erzeugnis auf den Erzeuger zu verlagern. Die Stärkekartoffelbeihilfe ist eine der wenigen noch zumindest teilweise an der Produktion gekoppelten Beihilfezahlungen an Landwirte.

Seit dem Kalenderjahr 2005 wird die Stärkekartoffelbeihilfe in Höhe von 110,54 Euro je Tonne Stärke zu 40% in die Betriebsprämienregelung einbezogen und damit entkoppelt. Die übrigen 60% werden weiterhin als an der Produktion gekoppelte Beihilfe gezahlt. (lwknds)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.