RLV: Jetzt Pflanzenschutzgeräte kontrollieren lassen

In den Landmaschinenwerkstätten im Rheinland werden in den kommenden Wochen Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln geprüft. Alle zwei Jahre müssen Feldspritzen auf dem Prüfstand beweisen, dass sie die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, noch erfüllen.

In den Landmaschinenwerkstätten im Rheinland werden in den kommenden Wochen Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln geprüft. Alle zwei Jahre müssen Feldspritzen auf dem Prüfstand beweisen, dass sie die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, noch erfüllen. Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hin.

Moderne Feldspritzen seien Hightech-Geräte, die mit Arbeitsbreiten bis zu 36 m und Computersteuerung nicht selten mehr als 50.000 Euro kosteten. Die Kontrollpflicht gelte auch für Sprühgeräte, die zum Beispiel im Obstbau eingesetzt würden. Nach bestandener Prüfung in einer von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen amtlich anerkannten Fachwerkstatt gäbe es eine bierdeckelgroße farbige Plakette, an der sofort zu erkennen sei, dass die Spritze fit für den Einsatz sei, so der RLV.

Die wichtigste Prüfung bei der Kontrolle gilt nach RLV-Angaben der Verteilgenauigkeit. Für diese Prüfung werde Wasser mit der Spritze auf eine wellblechartige Oberfläche ausgebracht. In jeder Rille dieses Wellblechs werde das aufgefangene Wasser getrennt erfasst, so dass genau festgestellt werden könne, ob die Flüssigkeit über die gesamte Arbeitsbreite gleichmäßig verteilt werde. Verschlissene oder fehlerhafte Düsen könnten so schnell aufgespürt werden. Auch die Leistungsfähigkeit der Pumpe, die Dichtigkeit der Schläuche und Verschraubungen, die Druckregelung sowie die Arbeitssicherheit des Gerätes seien wichtige Prüfkriterien.

Darüber hinaus weist der RLV darauf hin, dass ab diesem Jahr Landwirte erstmals mit einem Nachweis im Scheckkartenformat ihre Sachkunde bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nachweisen können und müssen. Galten bislang der Gehilfenbrief, die Landwirtschaftsurkunde oder das Zeugnis eines landwirtschaftlichen Studiums als Sachkundenachweis, werden diese Dokumente für den Bereich Pflanzenschutz durch eine einheitliche Plastikkarte abgelöst. Nur Landwirte, die im Besitz dieser Karte sind, dürfen ab 26. November Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen. Pflanzenschutzberatung oder der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln werden ebenfalls nur noch mit der Karte erlaubt sein. Damit die Anwender von Pflanzenschutzmitteln stets auf dem neuesten Kenntnisstand sind, muss nach RLV Angaben in Zukunft jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine Fortbildung besucht werden, um den Sachkundenachweis aufrecht zu erhalten. (RLV)

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