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Pflanzenschutzmittel: Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid geändert
Nach der Absenkung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für den Wirkstoff Thiacloprid in verschiedenen Obst- und Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln geändert. In bestimmten Kulturen ist die Anwendung nicht mehr zulässig, in anderen Fällen wurde die Wartezeit verlängert. Die Änderungen sind ab sofort zu beachten.
Ausführlich Informationen im Imnternet unter www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/...Thiacloprid.html

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