Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten: Rahmenvertrag verlängert

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. hat gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, dem Hessischen Bauernverband, dem Bauernverband Saar und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband die Verlängerung des seit dem Jahr 2002 bestehenden Rahmenvertrages „Kontrolle Pflanzenschutzgeräte“ mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) vereinbart.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. hat gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, dem Hessischen Bauernverband, dem Bauernverband Saar und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband die Verlängerung des seit dem Jahr 2002 bestehenden Rahmenvertrages „Kontrolle Pflanzenschutzgeräte“ mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) vereinbart. 

 
Die Preise wurden zuletzt im Jahr 2011 angepasst und bleiben auch für das Jahr 2013 konstant. Für Mitglieder der oben genannten Bauernverbände gelten damit auch für das Jahr 2013 folgende Preise für die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte an den Standorten der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG: 
 

      

Arbeitsbreite  
bis 15 m
 
 
bis 21 m
 
 
bis 27 m
 
 
über 27 m
 
Prüfgebühr Feldspritzen  
80 Euro 
zzgl.  MwSt.
 
 
90 Euro 
zzgl. MwSt.
 
 
100 Euro 
zzgl. MwSt.
 
 
110 Euro 
zzgl. MwSt.
 
Preis für Spritz- u. Sprühgeräte mit 1 Düsenbogen, Bandspritzgeräte  
 
 
>85 Euro zzgl. MwSt.
 
Preis für Spritz- und Sprühgeräte mit 2 Düsenbogen  
 
97 Euro zzgl. MwSt.
 
Schlauchwagen, Geräte mit 1 Düse  
 
45 Euro zzgl. MwSt. 

 
 

 
In diesen Preisen beinhaltet ist neben der Bereitstellung des Kontrollstandes am vereinbarten Standort auch der Arbeitslohn der Kontrolle. Darüber hinaus ist die Querverteilungsmessung für bis zu drei weitere Düsensätze und alle eventuell notwendigen Nachprüfungen in der Prüfgebühr enthalten. Reparaturen werden separat abgerechnet. 
 
Voraussetzung für die Teilnahme am Rahmenvertrag ist, dass das zu prüfende Gerät keine Pflanzenschutzmittel mehr enthält, innen und außen gereinigt ist und mit der zur Prüfung erforderlichen Menge Wasser gefüllt ist. Darüber hinaus müssen Pumpen, Behälter, Armaturen, das Leitungssystem und der Filter dicht sein und die Saug-, Druck- und Düsenfilter sowie Düsen müssen gereinigt sein und die Düsen dürfen nicht nachtropfen. Der Zustand des Gestänges, des Abstandhalters und des Pendelausgleiches muss ordnungsgemäß und der Armaturenhebel muss leichtgängig sein. Des Weiteren muss dem Prüfer zwingend die unten stehende ausgefüllte Checkliste übergeben werden. (bwv) 
 
Checkliste zur Pflanzenschutzgeräteprüfung 
 

      

Adresse und Telefonnummer  
Mitgliedsnummer des Bauernverbandes (Vorlage der BWV-Mitgliedskarte)  
Fabrikat des Gerätes  
Gerätetyp  
Baujahr 

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