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Fortbildung: Wasserrechtlicher Fachbeitrag bei Planungen
Fachbeiträge zu wasserrechtlichen Prüfungen bei Planungen und Vorhabenzulassungen sind ein neues Aufgabenfeld für Landschaftsarchitekten. Nach dem großen Erfolg der Auftaktveranstaltung im November 2017 bietet der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten in 2018 die zweitägige Fortbildung nochmals an.
Wasserrechtliche Fachbeiträge befassen sich mit den sich aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Verpflichtungen – insbesondere das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot –, welche nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes konkrete Zulassungsvoraussetzungen bei Einzelvorhaben bilden. Diese Vorgaben sind nicht nur bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben relevant, sondern beispielsweise auch bei der Planung und Vorhabenzulassung in den Bereichen Straßenbau, Bergbau, Landwirtschaft, Städtebau und Industrieanlagen zu beachten.
Für diese Fortbildung hat der bdla führende Experten als Referenten gewonnen. Der Erörterung des Aufgabenfeldes sowie der Methoden- und Standardentwicklung wird breiter Raum eingeräumt.
Die Zielgruppe des Seminar in der Mainmetropole sind die Bearbeiter von Umweltfachbeiträgen. Die Fortbildung wendet sich daher an Landschaftsarchitekten und Umweltplaner. Sie setzt einschlägige Kenntnisse und Berufserfahrungen voraus. Die gleichartige Fortbildung im Jahr 2017 wurde von den Teilnehmern als außerordentlich gelungen und sehr positiv bewertet. Auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen wird die Fortbildung in 2018 nochmals optimiert.
Termin: 22. und 23. Juni 2018
Ort: Frankfurt am Main
Veranstalter: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten
Das Veranstaltungsprogramm und die online-Anmeldung sind auf www.bdla.de veröffentlicht.

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