Düngemittelverordnung muss Bodenschutz sicherstellen

Die im Rahmen der Düngemittelverordnung zugelassenen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe und Kultursubstrate sowie deren Ausgangsstoffe müssen einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.Das forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der verbotenen Entsorgung der Chemikalie PFT auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Um sicherzustellen, dass nur Bodenhilfsstoffe, Klärschlämme und Bioabfälle auf landwirtschaftliche Flächen gelangen, die die strengen gesetzlichen Anforderungen mindestens erfüllen, seien die Kontrollen deutlich auszuweiten und eine Gütesicherung für alle landbaulich verwerteten organischen Abfälle verpflichtend einzuführen. Diese müsse sowohl für die Einzelkomponenten als auch für Gemische von organischen Siedlungsabfällen etwa in Form von Bodenhilfsstoffen gelten, erklärte der DBV jetzt in einer Presseverlautbarung.

 

Der DBV fordert erneut die Politik auf, eine lückenlose Kontrolle aller Bioabfälle und Klärschlämme durch strengste Qualitätsanforderungen für einen nachhaltigen Boden- und Verbraucherschutz zu gewährleisten. (Quelle: BSL-Online)

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