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DOGK 2013: Kartellrecht – Was geht? Was geht nicht?
Das vom Kartellamt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückte sogenannte „Kartoffelkartell“ hat einmal mehr deutlich gemacht, wie diffus die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem sind. Der Konzentrationsprozess im Einzelhandel und die damit einhergehende Marktmacht sorgen bekanntlich für Druck auf der Anbieterseite. Darauf hat auch die Politik schon reagiert: In dem vor wenigen Wochen überarbeiteten Agrarmarktstrukturgesetz werden Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte durchaus gefördert, wenn sie gemeinsam vermarkten. Nicht erlaubt dagegen ist eine gemeinsame Vermarktung, wenn sie keine Erzeuger sind. Die Grenzen sind bisweilen relativ eng gesetzt und auch ungenau.
Das Kartellrecht wird auch auf dem kommenden Deutschen Obst & Gemüse Kongress (DOGK) thematisiert: „Aufgrund der jüngsten Ereignisse haben wir uns entschieden, das Thema mit dem Titel „Konzentration, Kooperation, Kartellrecht – was geht für Lieferanten und Handel?“ ins Programm zu nehmen“, so die Veranstalter. Am 19./20. September 2013 werden also Fachleute in Düsseldorf Auskunft geben, auf welchen Vermarktungsebenen welche Kooperationen möglich sind und wo die Grenzen liegen. Das komplette Programm finden Sie unter: www.fruchthandel.de/dogk/programm/?L=yncjezgxes
Starke Präsenz aus dem LEH
Interessant ist das nicht nur für die Lieferantenseite, sondern auch für den Einzelhandel, der schon 2012 auf dem Kongress stark vertreten war. Mehr als 40 Teilnehmer aus nahezu allen großen Einzelhandels-Unternehmen fanden 2012 den Weg nach Düsseldorf. „Das ist eine außergewöhnliche Quote“, kommentieren die Veranstalter zufrieden. Und zum aktuellen Stand: „Die bisherigen Anmeldungen aus allen Stufen der Wertschöpfungskette sehen vier Monate vor dem DOGK 2013 bereits sehr vielversprechend aus. Daher ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig anzumelden“, empfehlen die Veranstalter.

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