BVL: Teilwiderruf der Zulassung von BANK

Das BVL hat einen Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANK hinsichtlich der Anwendung gegen Insekten an trockenen Hülsenfrüchten erlassen.

Das Pflanzenschutzmittel BANK darf ab sofort nicht mehr an Hülsenfrüchten angewandt werden. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Dezember 2021 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANK für die Anwendung gegen Insekten an Hülsenfrüchten (Anwendungs-Nr. 00A494-00/00-002) widerrufen.

Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.