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BVL: Notfallzulassung für Verimark
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Insektizid Verimark erlassen. Danach darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung von Thripse beim Anbau von Paprika, Gurke und Aubergine im Gewächshaus eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum bis zum 17. Dezember 2020.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL unter www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/0 2_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen _basepage.html (BVL)

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