BVL: Notfallzulassung für Minecto One

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Insektizid Minecto One erteilt.

Notfallzulassung für Minecto One gegen Apfelblütenstecher. Bild: GABOT.

Gemäß der Notfallzulassung und über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole im Obstbau zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln angewendet werden. Die Notfallzulassung für Minecto One gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 13. Juni 2023.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie unter : www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_basepage.html. (BVL)

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