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BVL: Notfallzulassung für Anwendung von Fonganil Gold
Im Zuge der auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold im Zeitraum vom 2. Februar bis zum 1. Juni 2022 zulässig. Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)

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