BVL: Notfallzulassung für Anwendung von Fonganil Gold

Zur Bekämpfung von Falschem Mehltau an Tomatenjungpflanzen im Gewächshaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen.

Notfallzulassung für Anwendung von Fonganil Gold. Bild: GABOT.

Im Zuge der auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold im Zeitraum vom 2. Februar bis zum 1. Juni 2022 zulässig. Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)

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