- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Lubera auf der IPM 2026
- BVL: Aufhebung des Ruhens für das Pflanz...
BVL: Aufhebung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel ARGOS
Damit darf ARGOS wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Hintergrund:
Mit Fachmeldung vom 4. Dezember 2020 hat das BVL das Ruhen der Zulassung von ARGOS bekannt gemacht. Hintergrund war ein Brand in einem Kartoffellager, der durch die Heißvernebelung des Pflanzenschutzmittels mit einem hierfür nicht geeigneten Gerät ausgelöst wurde.
Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit Änderungsbescheid vom 1. April 2021 die Zulassung angepasst. Das Mittel muss mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden:
VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde. (BVL)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.