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Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes
Landkauf durch Schweizer Landwirte kann künftig eingegrenzt werden.Im Streit um den verstärkten Landkauf von Schweizer Bauern in Südwestdeutschland sind jetzt erste Schritte zu einer Entschärfung eingeleitet. Der Ausschuss des Bundestages für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat eine Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes befürwortet. Danach sollen die Bundesländer Regelungen erlassen können, wonach Genehmigungen zu Kaufverträgen bzw. Landpachtverträgen für bestimmte Teile des Landesgebietes versagt oder mit Einschränkungen versehen werden können, soweit dies zur „Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Agrarstruktur“ erforderlich erscheint.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte diese Position und forderte eine rasche Beschlussfassung im Bundestag. Denn hierdurch erhalten die betroffenen Bundesländer die Möglichkeit, der klaren Benachteiligung deutscher Landwirte durch verstärkten Landkauf Schweizer von Bauern in Südwestdeutschland Grenzen zu setzen. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hatte sich nach einem Ortstermin im badischen Grenzgebiet persönlich für eine gesetzgeberische Lösung dieses Problems eingesetzt. Schweizer Landwirte erlösen für die in Deutschland erzeugten Agrargüter bis zu dreifach höhere Preise. Sie erhalten darüber hinaus auf den von ihnen gekauften oder gepachteten Flächen Prämien in Höhe von 900 Schweizer Franken pro Hektar. Damit können sie im deutschen Grenzland jedes für einen deutschen Landwirt vertretbar kalkulierte Kauf- und Pachtangebot überbieten. Je nach Region werden mittlerweile bis zu 10 % der Landwirtschaftsfläche, in einigen deutschen Gemeinden sogar über 50 % der Anbaufläche, durch Schweizer Landwirte bewirtschaftet.
Der DBV erwartet, dass die angestrebte Öffnungsklausel von den Bundesländern rasch und wirksam genutzt wird. Insbesondere gilt es, eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Abwägung zwischen den von der regionalen Entwicklung des Grundstücks- und Landpachtverkehrs betroffenen Interessen der Land- und Forstwirte mit den Interessen der Grundstückseigentümer sicherzustellen.
Das Schweizerische Bundesamt hat inzwischen klargestellt, dass die Schweizer Flächenprämie um den Anteil gekürzt wird, der als EU-Prämie bezahlt wird. Der DBV kritisiert aber, dass von Seiten der EU und des Bundes Prämienansprüche an Nicht-EU-Bürger gewährt werden sollen. Prämienzahlungen an Schweizer Landwirte schmälern indirekt das Prämienvolumen deutscher Landwirte.

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