Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Verbesserungsvorschläge für Lückenindikationen

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zulassungen von Lückenindikationen vorgelegt.

"Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2021 verpflichtet, Verbesserungen bei der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu schaffen". Bild: GABOT.

Im Nachgang des Workshops „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden diese dem BVL und dem Bundeslandwirtschaftsministerium präsentiert.

„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2021 verpflichtet, Verbesserungen bei der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu schaffen“, erinnert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer und mahnt „dringend Maßnahmen und deren Umsetzung an“.

Aus Sicht des ZVG zählt dazu u.a. die Europäische Harmonisierung bei gegenseitiger Anerkennung von Zulassungen voranzubringen, auch beim Anwender- und Arbeiterschutz, sowie die Beschleunigung der Verfahrenswege. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind bereits gegeben. Darüber hinaus würden die Zulassungsbehörden eine Arbeitsentlastung erfahren, was sich auf die Bearbeitungsdauer der Hauptanträge positiv auswirken könnte.

Vor allem bei den Insektiziden reichen in vielen Fällen die derzeit in Deutschland angewendeten Risikominderungsmaßnahmen (Anwendungsbestimmungen) nicht aus, um die Zulassungsfähigkeit der Mittel herzustellen. Von daher sollten weitere Risikominderungsmaßnahmen in das nationale Zulassungsverfahren mit integriert werden. (ZVG)

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