- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- ZVG: Unverständnis über Industrieschutz
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Unverständnis über Industrieschutz
Der ZVG fordert, zunächst die Sektoren festzulegen, die nur vom nationalen Emissionshandel betroffen sind, wie die kleineren und mittelständischen Unternehmen im Gartenbau. Stattdessen werden im ersten Schritt die Sektoren genannt, die bereits im EU-Emissionshandelssystem mit Carbon-Leakage-Maßnahmen geschützt wären.
„Wir befürchten, dass die im Kabinettsbeschluss aufgezählten Kriterien für die übergroße Mehrheit der Gartenbau-Unternehmen nicht greifen werden“, erläutert ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Die potenzielle Ergänzung der Sektorenliste im Zuge des Verordnungsverfahrens greift viel zu spät.
Durch die CO2-Bepreisung im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) werden die gärtnerischen Betriebe belastet. Das erschwert die Umstellung in erneuerbare Energien und Investition in Energieeffizienzmaßnahmen. Der ZVG hatte wiederholt vor der Mehrbelastung der gärtnerischen Unternehmen gewarnt und nötige Entlastungsmaßnahmen für die Branche aufgezeigt. Eine ausschließliche Kompensation über die Absenkung der EEG-Umlage, wie bisher geplant, hält der Verband bei weitem nicht für ausreichend.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass künftig Unternehmen auf Grundlage einer sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen können, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Als Gegenleistung werden die begünstigten Unternehmen u.a. verpflichtet, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Mitglied in einem Energieeffizienznetzwerk zu sein. (ZVG)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.