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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG und HLBS: 45. Steuerkolloquium veranstaltet
Zum 45. Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau kamen am 13. September 2016 140 Teilnehmer in Bonn zusammen. Auf der Veranstaltung des Zentralverbands Gartenbau e. V. (ZVG) und des HLBS - Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. wurden unter der Leitung von Helmut Rüskamp, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG, und Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Ernst Gossert, Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS, aktuelle steuerliche Themen diskutiert.
Zum Auftakt gab Rechtsanwalt Stefan Walter vom Deutschen Bauernverband e. V. in seinem Vortrag „Aktuelle Steuergesetzgebung mit Bezug zum Gartenbau“ einen ersten Überblick über die vor kurzem beschlossenen und sich in der Beratung befindenden steuerlichen Themen.
Hans-Heinrich Katt, Unternehmensberatung CMS - Consulting und Management Service, erklärte, welche Anforderungen eingesetzte Registrierkassen bis Ende des Jahres 2016 erfüllen müssen. Er informierte auch darüber, welche Änderungen durch den aktuellen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen bei Registrierkassen zu erwarten sind.
Über „Auswirkungen der Änderungen im Erbschaftsteuerrecht für den Gartenbau“ berichtete Rechtsanwalt Hans-Josef Hartmann, HLBS. Das laufende Vermittlungsverfahren zum Gesetzentwurf lasse jedoch an vielen Stellen noch Fragen offen, zu denen es frühestens Ende September 2016 eine Einigung geben werde.
„Erbschaftsteuerliche Zweifelsfragen bei der Erbauseinandersetzung und Weiterübertragung von Betriebsflächen“ thematisierte Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany, PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH, in seinem Vortrag. Anhand konkreter Beispielsfälle wurde deutlich, wie unterschiedlich die Belastung durch die Erbschaftsteuer je nach gewähltem Übertragungsweg sein kann. In seinem zweiten Vortrag setzte er sich mit der „umsatzsteuerlichen Problematik der Organschaft bezogen auf Produktions- und Handelsgesellschaften im Gartenbau“ auseinander. Dabei analysierte er die Auswirkungen der zu diesem Themenkomplex ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofs sowie die dazu ergangenen Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Steuerberater Franz Teuwen, Teuwen, Weirich & Wruck PartG mbB, beantwortete „Umsatzsteuerliche Fragen zu Binnenmarkt-Umsätzen in der Praxis des Gartenbaus“. Dabei ging er insbesondere auf die unterschiedliche Abwicklung umsatzsteuerpflichtiger Lieferungen bei pauschalierenden und regelbesteuernden Gartenbaubetrieben ein.
Annette Weißenborn, HLBS, informierte über die „Ansätze für eine Neugestaltung der Grundsteuer im Gartenbau“ vor dem Hintergrund des von den Bundesländern entwickelten Gesetzentwurfs. Zum Abschluss der Veranstaltung berichtete Rechtsanwältin Romana Hoffmann, ZVG, über steuerliche Entwicklungen auf europäischer Ebene. Schwerpunkte dabei waren die Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und die Unternehmensbesteuerung. Durch Aktionspläne werde hier die Diskussion auf allen Ebenen angestoßen. Auch wenn zum Großteil noch keine konkreten Richtlinienvorschläge vorhanden seien, wäre damit zu rechnen, dass diese Themen letztlich auch Auswirkungen auf die nationale Ebene hätten.
In seinem Schlusswort thematisierte Helmut Rüskamp die Bedeutung steuerlicher Fragen für den Gartenbau als betriebsindividuelle Herausforderung. Das Kolloquium böte eine gute Grundlage die steuerliche Beratungsqualität an den aktuellen Gesetzesstand anzupassen.
Das nächste Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau wird am 12. September 2017 in der Stadthalle Bonn-Bad Godesberg stattfinden. (ZVG)

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