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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Stoffstrombilanzverordnung verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat die Stoffstrombilanzverordnung verabschiedet. Diese gibt die Regelungen zur Erfassung der Nährstoffströme auf Betriebsebene vor und soll ab 1. Januar 2018 in Kraft treten. Zunächst gilt die Verordnung nur für bestimmte viehhaltende Betriebe, soll aber ab 2023 auf alle landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betriebe ausgeweitet werden.
Der Generalsekretär des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG), Bertram Fleischer, erklärt dazu: „Der ZVG begrüßt, dass Betriebe des Gemüsebaus, Obstbaus oder auch Baumschulen zunächst kaum betroffen sind und keine Stoffstrombilanz erstellen müssen. Die Einbindung der Zukaufschwelle von 750 kg N Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern in den Verordnungstext entspricht unseren Forderungen“.
Eine Evaluierung soll bis spätestens 31. Dezember 2021 klären, ob die Wirksamkeit der Vorschriften gegeben und die Kostenbelastung der Wirtschaft vertretbar ist. „Wichtig“, so Fleischer, „ist auch, dass überprüft wird, ob die Ausweitung ab 1. Januar 2023 auf alle Betriebe weiter eingegrenzt werden kann. Andernfalls wären auch Zierpflanzen-, Gemüse-, Obst- und Baumschulbetriebe betroffen, sofern sie entweder über 20 ha bewirtschaften oder aber Wirtschaftsdünger einschließlich Kompost zuführen“.
Die Erstellung einer Stoffstrombilanz wird zu weiterem erheblichen zeitlichen und bürokratischen Aufwand für betroffene Betriebe führen. Die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung steht noch aus. (ZVG)

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