Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Registrierungs- und Nachweispflichten belasten Gartenbau

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) schaut mit anhaltender Kritik auf die Novelle des Verpackungsgesetzes, die ab 3. Juli 2021 in Kraft treten soll. Nach Ansicht des ZVG sind die geplanten Änderungen der Registrierungs- und Nachweispflichten quasi nicht umsetzbar und bringen damit keine Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.

Die Novelle des Verpackungsgesetzessoll am 3. Juli 2021 in Kraft treten. Bild: GABOT.

Mit den neuen Regelungen soll unter anderem die Nachweispflicht zur Erfüllung der Rücknahme und Verwertungsanforderungen auf alle Verpackungen erweitert werden. Wie der ZVG bereits in seiner Stellungnahme ausführte, ist dies für die Beteiligten in der Lieferkette nicht möglich, da die jeweiligen Adressaten im komplexen Vermarktungsprozess nicht eindeutig zugeordnet werden. Auch die Erfüllung der Nachweispflicht zur Rücknahme von Transportverpackungen durch alle Beteiligten in der Handelskette ist revisionssicher kaum möglich. Von der Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht ausgenommen sind nur Hersteller von Verpackungen, die nachweislich in das Ausland verbracht werden. Das reicht bei weitem nicht aus. Auch die Ausweitung der Registrierungspflicht auf die Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen schafft nur weitere bürokratische Belastungen, die keinen Mehrwert für die Anhebung des Lizensierungsgrades bei dualen Systemen bringt. Die bestehende Ausnahme, die Lizensierung für Serviceverpackungen auf den Vorvertreiber zu verlagern, ist zwar nach wie vor eine Erleichterung, wird aber nun durch die neue Registrierungspflicht konterkariert. Es ist sehr bedauerlich, dass der Bundestag die Änderungsempfehlungen des Bundesrates nicht aufgegriffen hat. (ZVG)

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