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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Nachbesserungen bei der EU-Pflanzengesundheitsverordnung nötig
Nach Einschätzung des ZVG stellt die von der Kommission angestrebte Harmonisierung keine wirkliche Erleichterung dar. Weder das harmonisierte Format des Pflanzenpasses noch die Anforderungen an das Anbringen hätten einen positiven Effekt auf die Pflanzengesundheit gebracht, dafür allerdings einer Vielzahl von Betrieben zusätzlichen Aufwand und Kosten beschert.
Die Neuerungen haben die Nachverfolgbarkeit zum Schutz vor neuen Schadorgansimen nicht verbessert. Insbesondere die Ausweitung der Regelungen bis zum Endverbraucher bringt nicht mehr Sicherheit, sondern eine deutliche Aufblähung des Systems. Zudem sind nach den neuen Regelungen jetzt alle Pflanzen zum Anpflanzen von der neuen Regelung betroffen. Gerade im Zierpflanzenbau sind damit nun mehrere Tausend Arten von der Passpflicht betroffen.
Deutschland hatte bereits vor der Novellierung des Pflanzengesundheitsrechtes ein sehr gut funktionierendes Kontrollsystem zur Nachverfolgung von Pflanzenlieferungen. Wenn die Regelungen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gut umgesetzt worden wären, hätte das alte System vollkommen ausgereicht. Mit bürokratischen Neuerungen wird man dieses Problem nicht lösen, wie die Rückmeldungen sehr eindeutig belegen.
Der ZVG begrüßt das Verfahren zur Evaluierung und fordert eine deutliche Verschlankung der Regelungen im Sinne der Unternehmen ein, ohne die Pflanzengesundheit dadurch in Frage zu stellen.
Hintergrund:
Gemäß Artikel 50 und 79 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 14. Dezember 2021 einen Bericht über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen sowie über Erfahrungen mit der Ausweitung der Pflanzenpassregelung samt einer klaren Kosten-Nutzen-Analyse für die Unternehmen vorlegen. Der ZVG hat als in der EU akkreditierter Verband sowohl zum Pflanzenpass als auch zu den umfangreichen Regelungen bezüglich der Importe Stellung bezogen. (ZVG)

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