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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Mindestanforderungen zur Abwassernutzung reichen nicht aus
In Zukunft könne grundsätzlich auch die Verwendung von Abwasser zur landwirtschaftlichen Nutzung eine Rolle spielen, um Wassermangel zu begegnen, räumt der ZVG in seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Bundesumweltministeriums ein.
Allerdings sei dabei unverzichtbar, dass die Zulassung an strenge Auflagen zur Risikobewertung und an Qualitätsstandards geknüpft wird. Die jetzt genannten EU-Kriterien sind Mindestkriterien, die nicht ausreichen, um den Gesundheitsschutz der Verbraucher und den Schutz der Kulturen zu gewährleisten. Hier sind strengere Regelungen erforderlich. Dies gilt vor allem für Obst und Gemüse, die für den Verzehr, roh oder aufbereitet, vorgesehen sind. Es ist unverzichtbar, die Genehmigung von aufbereitetem Abwasser zu Bewässerungszwecken an strenge Auflagen zur Risikobewertung und an Qualitätsstandards zu knüpfen.
Grundvoraussetzung für die Nutzung aufbereiteten Abwassers sei, dass kein Risiko für Gesundheit des Menschen, die Umwelt und für die Erzeugung gartenbaulicher Produkte besteht. „Der Gartenbau braucht keine zweite EHEC-Krise!“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Kosten für die Abwasserreinigung dürfen nicht den Klarwassernutzern, sondern den Verursa-chern zugeordnet werden. Der ZVG befürchtet, dass mit der verbundenen Antragspflicht zur Erteilung einer Erlaubnis hohe Kosten auf den Antragsteller zu kommen bzw. überwälzt werden. Damit können wiederum weitere Auflagen aber auch hohe Kosten verbunden sein, die interessierte Nutzer von einer Antragstellung abhalten können. (ZVG)

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