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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Mahnt Sektoren-Anerkennung und EnEfG-Anpassungen an
„Das neue EnEfG in seiner jetzigen Form ist für viele der kleinen und mittelständische gärtnerischen Betriebe gefährdend, in einigen Fällen sogar existenzbedrohend und erzeugt teure Bürokratie und hohe Kosten“, heißt es in dem Schreiben. Künftig werden Unternehmen gezwungen, ein kostenträchtiges Energieaudit durchzuführen und Umsetzungspläne für Investitionsmaßnahmen in Energieeffizienz zu erstellen.
Die dann vorgeschriebene Zertifizierung nach DIN ISO 50001 ist für Gartenbaubetriebe kein geeignetes Werkzeug für die Verbesserung der Energieeffizienz, da die Norm vor allem darauf abzielt, Managementprozesse einzuführen und aufrechtzuerhalten, was mit einen unverhältnismäßig hohem Personalaufwand für die Gartenbaubetriebe einhergeht.
Zudem setzt die EU in der Energieeffizienzrichtlinie für Nicht-KMU als Schwelle für ein verpflichtendes Energiemanagementsystem einen Gesamtenergieverbrauch von 85 TJ (= 23,6 GWh) fest. Eine Verpflichtung, dies auch für kleine und mittlere Unternehmen vorzuschreiben, besteht nicht.
In dem Schreiben an Minister Habeck wird außerdem auf das laufende Antragsverfahren auf Anerkennung als beihilfeberechtigte Teilsektoren bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) hingewiesen.
Die Betriebe warten seit 2022 auf die Möglichkeit, Entlastungsanträge zu stellen, heißt es weiter. Dies sei aber nicht möglich, weil die durch den ZVG eingereichten Anträge bis heute nicht abschließend bewertet worden seien.
Notwendig wären praktikable und wirtschaftlich tragbare Lösungen für KMU, beispielsweise der Verzicht auf Wirtschaftsprüfer und erleichterte Verfahren mit vereinfachten Energiemanagementsystemen. (ZVG)

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