- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- ZVG: Mahnt Praxistauglichkeit an
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Mahnt Praxistauglichkeit an
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Bemühungen des BMBF, mahnt aber gleichzeitig eine hohe Praxistauglichkeit der Maßnahmen an. Zudem müssten die Ideen auch auf Betriebe in anderen Regionen übertragbar sein, die sich nicht unmittelbar an diesem Wettbewerb beteiligen, betonte ZVG-Bildungsreferentin Larisa Chvartsman.
Der Wettbewerb unter dem Namen „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET)“ ist Bestandteil des Bildungspaketes.
Unter anderem sollen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) durch die Verbesserungen bei der Gewinnung und Ausbildung von Fach- und Führungskräften unterstützt werden. Des Weiteren soll es um einen besseren Transfer von Wissen und neue Entwicklungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über die Ausbildung in die betriebliche Praxis gehen.
Der Innovationswettbewerb wird in eine Konzept- und eine Erprobungs- und Umsetzungsphase unterteilt. Anträge zur Förderung der Konzeptphase können bis zum 26. April 2019 beim BMBF eingereicht werden. Antragsberechtigt sind berufsbildende Schulen, Unternehmen, Überbetriebliche Ausbildungsstätten (ÜBS), Bildungszentren, Beratungsinstitutionen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Bezugsrahmen ist die duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). (ZVG/BMBF)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.